Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 03.07.2018


BVerwG 03.07.2018 - 3 B 39/17, 3 B 39/17 (3 C 11/18)

Revisionszulassung; Aufwendungsersatz für Unterbringung eines aufgefundenen Hundes


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsdatum:
03.07.2018
Aktenzeichen:
3 B 39/17, 3 B 39/17 (3 C 11/18)
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:030718B3B39.17.0
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 13. September 2017, Az: 20 A 1789/15, Urteilvorgehend VG Köln, 16. Juli 2015, Az: 13 K 5322/14, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob der Anspruch eines Tierschutzvereins gegen die Tierschutzbehörde auf Ersatz der Aufwendungen für die Unterbringung eines verletzt aufgefundenen Hundes aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag endet, wenn die Tierschutzbehörde ihre Unterbringungspflicht hypothetisch durch eine Anordnung gegenüber dem Halter oder Veräußerung des Hundes (§ 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG) hätte beenden können.