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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. März 2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 63/18 B
1. NV: Ein Urteil, das in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, ist ohne rechtliche Wirkung und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben . 2. NV: Wird ein Revisionsverfahren vor dem BFH wegen Insolvenz des Steuerpflichtigen unterbrochen, ist § 249 Abs. 3 ZPO auch bei vorherigem Verzicht auf mündliche Verhandlung nicht entsprechend anwendbar .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 18/16
1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes. 2. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 231/18
1. Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018, XII ZB 10/18, FamRZ 2018, 1770). 2. Ordnet das Landgericht im Beschwerdeverfahren eine Betreuung an, hat es im Wege der Einheitsentscheidung zugleich auch den Betreuer zu bestimmen (im Anschluss an Senatsbeschluss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 230/18
Zur Zueignungsabsicht beim Diebstahl, wenn der Täter Pfandleergut entwendet, um es gegen Auskehrung des Pfandbetrages in das Pfandsystem zurückzugeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 591/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 049 153.5 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. Oktober 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 31/17
Die Beschwerde des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 265/17 B
Der Antrag der Klägerin, ihr zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Streitwert: 66.437 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 161/18
Der Gerichtsvollzieher ist nicht befugt, bei Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister die Anschrift des Schuldners an den Gläubiger weiterzugeben. Er darf die ihm von der Meldebehörde mitgeteilte Anschrift des Schuldners zur Erledigung der beauftragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedoch solange und soweit verwenden, als dem die Auskunftssperre nicht entgegensteht und er die schutzwürdigen Interessen des Schuldners an der Geheimhaltung seiner Anschrift durch geeignete Maßnahmen wahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 12/15
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Februar 2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Beschwerdewert: bis 1.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 1/18
2018-10-10
BPatG 29. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 051 220.6 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. Oktober 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 526/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 7. März 2017 - soweit es ihn betrifft - a) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte schuldig ist des Betrugs in sieben Fällen, davon in einem Fall in 521 tateinheitlichen Fällen, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 140/18
1. Auf die Revision des Angeklagten N. gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 27. November 2017 wird der Schuldspruch, soweit es ihn betrifft, dahin geändert, dass er der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten N. und die Revisionen der Angeklagten A. und S. gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 134/18
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 18. Oktober 2017 werden verworfen. Die Angeklagten M. und B. G. sowie W. tragen die Kosten ihres jeweiligen Rechtsmittels; bei dem Angeklagten H. wird davon abgesehen, ihm die Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen. Die Angeklagten tragen die durch ihre Rechtsmittel dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen. 2. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das genannte Urteil im Strafausspruch aufgehoben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 179/18
Das Verfahren wird eingestellt. Das Land Schleswig-Holstein hat dem Beschwerdeführer die ihm im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2490/17
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Hanau – Jugendrichter – vom 1. Februar 2018 wird aufgehoben. Dieses Gericht ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiter zuständig ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 271/18
Der Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision wird teilweise stattgegeben. Das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 5. Dezember 2017 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 5.147 € nebst Zinsen verurteilt worden sind. Im Umfang der vorstehend genannten Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 13/18
Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 564/17
1. Der Angeklagte K. hat die Kosten seiner zurückgenommenen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Januar 2018 zu tragen. 2. Auf die Revision der Nebenbetroffenen wird das vorbenannte Urteil mit den Feststellungen zur Zuordnung der entsprechenden Geldscheine aufgehoben, soweit die Einziehung der in der Wohnung der Nebenbetroffenen beschlagnahmten 9.980 Euro angeordnet worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 389/18
1. Auf die Revision der Angeklagten U. wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 8. Januar 2018, soweit es diese Angeklagte betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. 3 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision der Angeklagten U. sowie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 247/18