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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der notwendige konkrete Hinweis gegenüber dem Berechtigten auf die Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung vor der Entscheidung über die Absenkung des Grads der Behinderung wegen Ablaufs der Heilungsbewährung enthält keine Vorwegnahme der abschließenden Ermessensentscheidung.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 1/17 R
1. NV: § 233a AO sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zinsen vor . 2. NV: Einwendungen dagegen, dass ein Unternehmer die in einem Dokument offen ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 203 MwStSystRL geschuldet hat, können nicht im Verfahren wegen Zinsen zur Umsatzsteuer vorgebracht werden .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 29/18
1. NV: Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, trägt der Unternehmer . 2. NV: Die Rechtsprechung des BFH, wonach sich die Frage nach der Gewährung von Gutglaubensschutz gemäß § 6a Abs. 4 UStG erst dann stellt, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV ihrer Art nach nachgekommen ist, ist nicht auf die Lieferung von Fahrzeugen beschränkt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 65/18
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 15. Dezember 2017 wird verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 195/18
Auch nicht-körperliche Einwirkungen können äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts (z.B. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) sein; dies gilt auch für dienstliche Gespräche (hier: über ein außerdienstliches Verhalten des Beamten mit der Ankündigung einer disziplinarrechtlichen Prüfung). Bei Letzteren ist allerdings Voraussetzung, dass während des Dienstgesprächs durch dessen Verlauf, durch die Art der Äußerungen (z.B. aggressives Anbrüllen) oder durch deren Inhalt (z.B. Beleidigungen,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 3/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21. Dezember 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er in den Fällen C.II.1. bis 7. der Urteilsgründe wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt worden ist; b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 257/18
Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften betreffend den Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG), die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EntgeltFG) sowie die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer (§ 28e SGB IV, § 41a EStG) finden unabhängig von einer möglichen Umgehungsabsicht der Vertragspartner beim Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags Anwendung, wenn die in ihnen niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sind, und führen nicht zur Nichtigkeit des Vertrags...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 298/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2014 035 282 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 11. Oktober 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 518/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 046 788.4 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. Oktober 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 65/17
Bei einer der CMR unterfallenden Beförderung ist im Falle der Entwertung des Gutes bei der Berechnung der Haftungshöchstsumme gemäß Art. 25 Abs. 2 Buchst. b CMR in Verbindung mit Art. 23 Abs. 3 CMR das Gewicht des Verpackungs- oder Lademittels nicht hinzuzurechnen, wenn dieses unbeschädigt geblieben ist und ohne Einschränkung für weitere Transporte verwendet werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 18/18
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 100 847.1 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 11. Oktober 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Dr. Meiser und Dr. von Hartz beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 524/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 046 787.6 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. Oktober 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 64/17
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1984/17
Zur Unterhaltsrente i.S. von § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG gehören nur regelmäßige monatliche Zahlungen. Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z.B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 45/17
1. Die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Saldierung von Zinsaufwendungen bei wechselseitig gewährten Darlehen gelten bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages auch für Darlehen innerhalb eines Cash-Pools . 2. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen dann gegebenenfalls verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins ist hinzurechnungsfähiges...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 37/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. August 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere – als Wirtschaftsstrafkammer zuständige – Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 138/18
Curapor 1. Die Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Waren gemäß § 18 Abs. 1 MarkenG sowie die Anordnung des Rückrufs und des endgültigen Entfernens solcher Waren aus den Vertriebswegen haben über die Folgenbeseitigung hinaus Sanktionscharakter und sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum in besonderem Maße dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen. Die Frage der Unverhältnismäßigkeit im Sinne von § 18 Abs. 3 MarkenG ist...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 259/15
§ 111l StPO (Notveräußerung) in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung findet auf Grundstücke keine Anwendung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 241/17
1. Verfolgt der Zessionar mit der Leistungsklage die Beitreibung einer abgetretenen Forderung und erhebt der Schuldner eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten, ist eine doppelte Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zessionar und den Zedenten ausgeschlossen, wenn der Leistungsklage des Zessionars stattgegeben und die im Wege der isolierten Drittwiderklage erhobene negative Feststellungsklage abgewiesen wird. Der Zedent ist infolge des im selben Prozess zugunsten des Zessionars...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 114/17
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe - Zivilkammer XI - vom 21. Februar 2017 wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 70/17