...Es stehe auch nicht fest, dass die Aussage der Antragsgegnerin, nach dem letzten ehelichen Verkehr eine (neue) ehewidrige Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen zu haben, falsch gewesen sei, denn es bestehe auch die Möglichkeit, dass der Erzeuger des Kindes nicht derselbe Mann gewesen sei, zu dem sie später eine ehewidrige Beziehung aufgenommen habe....