...wäre in diesem Zusammenhang insbesondere eine Auseinandersetzung mit der Frage gewesen, ob bei einer Verneinung der vom LSG angenommenen rechtswirksamen Festlegung eines Stichtages durch die betriebliche Praxis ein anderer Stichtag maßgeblich wäre oder entgegen der Auffassung des LSG nicht doch von einer bestehenden - etwa an den "Haupturlaub" anknüpfende - Akzessorietät zwischen dem tariflichen Urlaub...