...Wird beanstandet, das Tatgericht habe den Inhalt in der Hauptverhandlung nicht verlesener Urkunden verwertet, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Verfahrensrüge nicht nur die Behauptung, dass die Urkunde nicht verlesen worden, sondern auch - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, NJW 2005, 1999, 2001 f.) - die Darlegung, dass der Inhalt der Urkunde nicht in sonst zulässiger Weise eingeführt...