...Rechtsstaatsgebots, die (unter dem Gesichtspunkt der Ausfertigung von Normen erforderliche) „Beurkundung" der nach außen erkennbaren Durchführung des Prüfvorgangs hinsichtlich der Identität zwischen beschlossener und zu verkündender Fassung der Norm begrifflich dergestalt zu verstehen, dass hierbei eine Originalurkunde, d.h. eine von einem zuständigen Organ mit eigenhändiger Unterschrift und Datum versehene Urkunde...