.... § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO stellt für die Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ausdrücklich darauf ab, dass der Beschwerdeführer die Entscheidung des Truppendienstgerichts (nur dann) beantragen kann, wenn "seine Beschwerde" eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Pflichten eines Vorgesetzten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts...