...Greifen die --für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden-- betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, fehlt es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, dann kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672). 11 c) Einkünfte aus Vermietung und...