...Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte gegen den Beschuldigten in sonstiger Weise Gewalt angewendet hat, um ihn dadurch zu nötigen, in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren ein Geständnis abzulegen, eine Einwilligung in die als Weisung geplante Therapie und einen Rechtsmittelverzicht zu erklären....