...Soweit sich der Kläger darauf berufen habe, die von ihm erworbenen Zigaretten seien bereits 1997 beim Erwerb nass und verdorben gewesen, weshalb es sich nicht um eine Handelsware gehandelt habe, sei dieses Vorbringen, das den Angaben des Klägers im Strafverfahren und Einspruchsverfahren widerspreche, weder glaubhaft noch substantiiert....