...Sollte er dies bejahen, jedoch – wie im angefochtenen Urteil – einen Zusammenhang der Tat mit der psychischen Erkrankung des Beschuldigten nicht feststellen können und dessen Schuldfähigkeit bejahen, wird ggf. die Überleitung des Verfahrens ins Strafverfahren zu prüfen sein. Sost-Scheible Roggenbuck Cierniak Bender Feilcke...