...Weitere Bemühungen um Sachverhaltsaufklärung musste das Oberverwaltungsgericht auch nicht insbesondere deswegen für geboten erachten, weil der Bürgermeister der Klägerin im Strafverfahren vom Vorwurf des fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen freigesprochen worden war und das Strafgericht dabei Feststellungen getroffen hatte, die mit den genannten Bekundungen übereinstimmen....