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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 1. Oktober 2014 (7 St 5/14) wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 5/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 27. April 2015 im Strafausspruch mit den dazu gehörenden Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 456/15
1. Auf die Revision des Angeklagten Y. E. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 2015, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Einzelstrafausspruch zu Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat am Wendehammer) und b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Auf die Revision des Angeklagten L. E. wird das vorgenannte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Einzelstrafausspruch zu Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat am Wendehammer), b) im Fall...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 394/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz vom 25. August 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 629/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12. Mai 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 435/15
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 17. November 2015 mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zu den der Maßregelanordnung zugrunde liegenden rechtswidrigen Taten bleiben jedoch aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 62/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16. September 2015 im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; es wird klargestellt, dass der Angeklagte zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt ist. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 661/15
Bei freiwilligem Rücktritt vom Versuch ist die schulderhöhende Berücksichtigung des zunächst gegebenen Vollendungsvorsatzes im Rahmen der Prüfung der "Schwere der Schuld" im Sinne von § 17 JGG jedenfalls dann rechtsfehlerhaft, wenn nicht der Umstand der freiwilligen Abkehr von diesem Vorsatz gleichermaßen berücksichtigt wird. Erst beide Gesichtspunkte gemeinsam ergeben das Tatbild, welches in der spezifisch jugendstrafrechtlichen Beurteilung der Schuldschwere zu bewerten ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 320/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 14. September 2015 mit den zugehörigen Feststellungen im Ausspruch über den Verfall aufgehoben, soweit der Angeklagte L. betroffen ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das genannte Urteil wird verworfen, soweit der Angeklagte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 8/16
1. Auf die Revision der Verfallsbeteiligten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 10. September 2015 mit den Feststellungen zur Höhe der vorenthaltenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 1/16
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 29. September 2015 unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen im Ausspruch über die Einzelstrafe für die Tat 1 (Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung) sowie im Gesamtstrafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 37/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Oktober 2015 wird mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, dass im Urteilstenor das Datum „5. November 2014“ durch „21. September 2015“ ersetzt wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Adhäsions- und Nebenklägerin durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 71/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18. Mai 2015 a) dahin ergänzt, dass aa) die Angeklagten im Übrigen freigesprochen werden; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die ausscheidbaren notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last, bb) die vom Angeklagten B. in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die gegen ihn erkannte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet wird, b) mit den zugehörigen Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 48/16
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. April 2015 aufgehoben, jedoch haben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen Bestand. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 498/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27. April 2015 a) dahin ergänzt, dass aa) der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, bb) die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet wird, b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 566/15
Der Antrag des Nebenklagevertreters Rechtsanwalt M. auf Feststellung der Erforderlichkeit einer Dienstreise zu seinen Mandanten L. und K. wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 49/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 45/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 3. November 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Der Senat bemerkt ergänzend: Das Landgericht hat zutreffend in den Fällen III. 2. a) bis e) der Urteilsgründe einen vollendeten Betrug angenommen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 52/16
Auf die Revision des Angeklagten D. wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Oktober 2015 im Ausspruch über die Höhe der Jugendstrafe aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten D. sowie die Revision des Angeklagten M. werden als unbegründet verworfen. 3. Der Angeklagte M. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 4. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 95/16
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 20. Oktober 2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 17/16