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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. August 2015 a) wird das Verfahren eingestellt, soweit sie im Fall II.13 der Urteilsgründe (Fall 16 der Anklageschrift) jeweils wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) werden die Schuldsprüche des vorgenannten Urteils dahin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 54/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 26. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 286/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 13. Mai 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Zu den vom Angeklagten L. erhobenen Verfahrensrügen bemerkt der Senat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 458/15
Zur (Haushalts-)Untreue durch Zubilligung von Erfahrungsstufen bei Einstellung als Tarifbeschäftigte(r) im Öffentlichen Dienst.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 440/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 30. Juni 2015, soweit es den Angeklagten B. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 7/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 6. Mai 2015 a) im Fall II.11 der Urteilsgründe, soweit es den Angeklagten S. betrifft, b) im Fall II.14 der Urteilsgründe, soweit es den Angeklagten T. betrifft, jeweils mit den Feststellungen, c) im Gesamtstrafenausspruch hinsichtlich beider Angeklagten mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 406/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 28. Oktober 2015 im Maßregelausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 103/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30. November 2015 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 102/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21. August 2015, soweit es sie betrifft, aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen B I, B II, B III, B VII und B VIII der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafen, c) im Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 43/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. Oktober 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es ihn betrifft. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 114/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 28. April 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Vollstreckung der Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision der Staatsanwaltschaft und die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 487/15
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten K. gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 23. Juli 2015 werden verworfen. 2. Die durch die Revisionen der Staatsanwaltschaft entstanden Kosten und notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. Der Angeklagte K. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 569/15
Die Beschwerden der Verteidiger Dr. He. , H. und R. gegen die sitzungspolizeilichen Anordnungen des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht München vom 8. März 2016 (8 St 3/15 [2]) werden verworfen. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten der Rechtsmittel.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 9 und 10/16, StB 9/16, StB 10/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 11. August 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 71/16
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 1. Oktober 2014 wird – entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 11. Januar 2016 – mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Zinsen auf die im Wege des Adhäsionsverfahrens den Nebenklägern zuerkannten Beträge ab dem 26. September 2012 zu entrichten sind. Ferner wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass von einer Entscheidung über den G. C. betreffenden Adhäsionsantrag abgesehen wird. Im Übrigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 428/15
Der Antrag des Adhäsionsklägers M. , ihm im Revisionsrechtszug Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin F. zu bewilligen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 456/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 4. Dezember 2014 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1 1. Die von den Angeklagten B. , Ba. und D. erhobenen Rügen der Verletzung von § 338 Nr. 7 i.V.m. § 275 Abs. 1 und 2...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 352/15
1. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24. Juli 2015, soweit es ihn betrifft, a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben, b) im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt ist. 2. Seine weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Jedoch wird die Gebühr für das Rechtsmittelverfahren um ein Viertel ermäßigt. Je ein...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 627/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 16. Dezember 2015 aufgehoben a) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und b) hinsichtlich des Verfalls von Wertersatz. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Auf die Revision des Einziehungsbeteiligten wird das vorgenannte Urteil aufgehoben, soweit der sichergestellte Pkw Audi Q5 3,0 TDI eingezogen worden ist. 4. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 118/16
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. November 2015, soweit es sie betrifft, im Schuldspruch dahin abgeändert, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung entfällt; der Strafausspruch wird aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 77/16