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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. Oktober 2015 wird das Verfahren gegen den Angeklagten M. im Fall II. Ziffer 8 der Urteilsgründe eingestellt. Der Schuldspruch wird dahin berichtigt, dass der Angeklagte M. des gewerbsmäßigen Schleusens von Ausländern in sechs Fällen und des unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition schuldig ist. Die weiter gehende Revision der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 89/16
1. Zur Eigenständigkeit des Merkmals „Missbrauch“ bei § 174c Abs. 1 StGB. 2. Für die Beurteilung, ob ein Missbrauch im Sinne von § 174c Abs. 1 StGB vorliegt, kommt es auf die konkrete Art und Intensität des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses an.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 24/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17. Dezember 2014 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen wurde. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unbegründet verworfen. 4. Der Angeklagte trägt die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 520/15
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag und auf seine Kosten gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 1. Februar 2016 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 2. Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. April 2016, mit dem die Revision als unzulässig verworfen worden ist, ist gegenstandslos. 3. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Maßregelausspruch aufgehoben. 4. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 254/16
Auf die Revisionen der Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers H. F. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 3. Juni 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 588/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 12. Mai 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Liest ein Sachverständiger mit Hilfe eines Anwendungsprogramms (gelöschte) Daten aus einem Handy oder einer SIM-Karte aus die ansonsten nicht zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 492/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 29. Juni 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 586/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18. September 2015 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird verworfen. Auf die Revision des Angeklagten wird das oben genannte Urteil mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 5/16
Der unerlaubte Umgang mit Betäubungsmitteln zum Zweck der Eigenbehandlung eines Schmerzpatienten kann regelmäßig nicht durch § 34 StGB gerechtfertigt sein.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 613/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 4. November 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Zu der von dem Angeklagten M. erhobenen Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wegen Zurückweisung des Antrags seines Verteidigers...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 46/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 17. November 2015 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen verurteilt ist. Für den unter II.1. der Urteilsgründe festgestellten sexuellen Missbrauch eines Kindes wird eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 154/16
1. Dem Beschwerdeführer wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt gegen die Versäumung der Frist a) zur Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist, b) zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 30. Januar 2015. Kosten der Wiedereinsetzung werden nicht erhoben. 2. Mit der Wiedereinsetzung ist der Beschluss des Landgerichts Gießen vom 15. April 2015, mit dem die Revision des Angeklagten als unzulässig...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 265/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 2. Dezember 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchtem Totschlag schuldig ist; b) im Strafausspruch aufgehoben, jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 120/16
1. Auf die Revision der Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 23. September 2015, soweit es sie betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 205/16
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 7. Oktober 2015 wird a) das Verfahren im Fall II.23 der Urteilsgründe gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt; insoweit hat die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen; b) das vorbezeichnete Urteil dahin geändert, dass aa) der Angeklagte des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in zwölf Fällen, des Betruges in zwei Fällen, des versuchten Betruges und der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 75/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 25. November 2015 aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden ist, wobei die Feststellungen zum äußeren Geschehen vor, bei und nach der Tat Bestand haben, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe sowie c) im Maßregelausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 152/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 30. April 2014 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung entfällt. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§§ 74, 109 Abs. 2 JGG).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 552/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 17. November 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die jeweils der Neben- und Adhäsionsklägerin G. und der Adhäsionsklägerin S. durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 198/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 6. November 2015 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 138/16
Für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme ist maßgeblich, ob es zu einer - vom Täter erkannten - nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft gekommen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 98/16