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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. September 2010 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von einer Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 27/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 12. Oktober 2010 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 87/11
Die für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB zuständige Strafvollstreckungskammer bleibt i.S.v. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO mit der Sache befasst, bis die Maßnahme beendet ist .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 164/11
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 20. Oktober 2010 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 63/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 2. Juli 2010 aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist. Die Maßregel entfällt. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte und die Staatskasse haben die Kosten des Rechtsmittels je zur Hälfte zu tragen; die Staatskasse hat auch die Hälfte der notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 585/10
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16. Juli 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtmittels, an eine andere Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 565/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21. Januar 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt worden ist, und b) im Gesamtstrafausspruch. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 161/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 15. Dezember 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 175/11
1. Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 16. November 2010 wird auf seine Kosten als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die Anträge des Verurteilten, ihm gegen die Versäumung der Frist (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO) zur Antragstellung auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 356a Satz 2 StPO und gegen die Versäumung der Frist des § 356a Satz 2 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sind gegenstandslos.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 381/10
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 19. Juli 2010 werden verworfen, hinsichtlich der Angeklagten S. mit der Maßgabe, dass im Fall II. C. 3. der Urteilsgründe eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr festgesetzt wird. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen; die den Angeklagten durch die Revision der Staatsanwaltschaft entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 89/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 30. November 2010 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 179/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. Dezember 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Es kann hier dahinstehen, ob das Anfügen von aus sich heraus schwer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 209/11
Zu den Anforderungen an das Vorliegen von Verdeckungsabsicht (im Anschluss an Senatsurteil vom 1. Februar 2005, 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11 f.) .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 50/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29. November 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat im Hinblick auf das Revisionsvorbringen vom 21. Februar 2011 und vom 4. Mai 2011: 1. Hinsichtlich der Rüge wegen Ablehnung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 208/11
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 31. August 2010 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit die Angeklagten M. und Me. im Fall II. 4. und 10. und der Angeklagte H. im Fall II. 10. der Urteilsgründe wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 82/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 28. Oktober 2010 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen exhibitionistischer Handlungen in Tateinheit mit versuchtem sexuellen Missbrauch von Kindern in fünf Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt ist; b)im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 699/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 15. Dezember 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 163/11
Die mit dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) eingeführte Vorschrift des § 257c StPO und die sich aus einer danach getroffenen Verständigung ergebenden Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder gar zu verdrängen .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 590/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 13. September 2010 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 2. der Urteilsgründe der räuberischen Erpressung schuldig ist; b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II. 2. der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe sowie im Ausspruch über die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 618/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 26. Mai 2010 a) aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen zwei im Oktober 1990 und im September 1993 begangener Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist; insoweit wird das Verfahren eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 584/10