I. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 10. November 2009, soweit es ihn betrifft, 1. mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II. 2. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II. 1. der Urteilsgründe, c) im Gesamtstrafenausspruch, 2. im Schuldspruch zu Fall II. 3. der Urteilsgründe dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe in...