1. Auf die Revisionen der Angeklagten I. und Iv. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 6. Mai 2011, auch soweit die Mitangeklagten E. und R. betroffen sind, mit den Feststellungen (mit Ausnahme im Fall II.4) aufgehoben a) im Schuldspruch hinsichtlich des Angeklagten Iv. im Fall II.4 der Urteilsgründe; die Verurteilung entfällt, b) im Schuldspruch hinsichtlich der Angeklagten I. , Iv. und E. in den Fällen II.9, 14 und 15 der Urteilsgründe, c) im Schuldspruch hinsichtlich der Angeklagten...