Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 12. Januar 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 210/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten I. und Iv. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 6. Mai 2011, auch soweit die Mitangeklagten E. und R. betroffen sind, mit den Feststellungen (mit Ausnahme im Fall II.4) aufgehoben a) im Schuldspruch hinsichtlich des Angeklagten Iv. im Fall II.4 der Urteilsgründe; die Verurteilung entfällt, b) im Schuldspruch hinsichtlich der Angeklagten I. , Iv. und E. in den Fällen II.9, 14 und 15 der Urteilsgründe, c) im Schuldspruch hinsichtlich der Angeklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 446/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. November 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 46/12
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2011 wird das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die dem Angeklagten jeweils entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 109/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 17. Juni 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben: a) im Einzelstrafausspruch des Falles B. VI. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, c) soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist sowie d) im Ausspruch über den Verfall von Bargeld in Höhe von 15.800 €. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 465/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 25. Februar 2011 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 395/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. Dezember 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte - des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung, Computerbetrug und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, - des versuchten Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie - des besonders schweren Raubes schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 146/12
1. Auf die Revision des Angeklagten V. wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 21. Dezember 2011 - auch hinsichtlich des Angeklagten P. - im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum Computerbetrug sowie der Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion schuldig sind. 2. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 123/12
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Stendal vom 6. Oktober 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 51/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 10. Juni 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren Bandendiebstahls und der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in jeweils vier Fällen sowie des Diebstahls schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens wird abgesehen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 665/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 5. September 2011 mit den Feststellungen – mit Ausnahme derjenigen zu den einzelnen sexuellen Handlungen zum Nachteil der Geschädigten – aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 74/12
In dem Verfahren nach Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB ist die nach § 66 StGB in der Fassung vom 27. Dezember 2003 angeordnete Sicherungsverwahrung nur dann für erledigt zu erklären, wenn alle für die Anordnung der Sicherungsverwahrung kausalen Taten aus den Anlass- und den Vorverurteilungen nicht mehr in den Katalog des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung fallen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 451/11
Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Revisionsverfahren durch freibeweisliche Einholung des in der Tatsacheninstanz beantragten DNA-Identifizierungsgutachtens.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 444/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 21. Juli 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 3 der Urteilsgründe (Verkehrsunfall vom 27. März 2005) des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 667/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 7. Oktober 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 30/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 20. Mai 2011 aufgehoben, soweit festgestellt ist, dass lediglich deshalb nicht auf Verfall des von der Angeklagten K. erlangten Vermögensvorteils in Höhe von 589.601,42 € und des von der Angeklagten Ka. erlangten Vermögensvorteils in Höhe von 1.292.668,75 € erkannt wird, weil Ansprüche Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegenstehen. Diese Feststellungen entfallen. 2. Die weitergehenden Revisionen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 566/11
Auf die Revision der Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 30. November 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 81/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 23. Juni 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte des zweifachen versuchten Totschlags in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung und mit schwerer Körperverletzung sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 95/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. November 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen; insoweit wird die weitergehende Revision nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 150/12
Die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger und Dr. Eschelbach sowie die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ott sind wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann sowie die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. Krehl gehindert.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 622/11