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GERICHT
JAHR
Eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 Satz 2 StGB) besteht nicht, wenn die voraussichtlich notwendige Dauer der Behandlung die Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschreitet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 65/12
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 3. November 2011 wird als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 146/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12. August 2011 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 73/12
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München I vom 21. September 2011 im Rechtsfolgenausspruch - mit Ausnahme der Anordnung des Verfalls von Wertersatz, der bestehen bleibt - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 15/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 8. Dezember 2011, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin abgeändert und neu gefasst, dass der Angeklagte schuldig ist - des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Erwerb von Betäubungsmitteln, - des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 131/12
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 10. Oktober 2011 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 4 und 5 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten; b) das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen schuldig ist; die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 45/12
Schadensberechnung bei täuschungsbedingt gewährtem Darlehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 442/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 9. Dezember 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist, b) in den Einzelstrafaussprüchen in den Fällen 1, 7 und 10 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafausspruch. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 87/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 14. November 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 108/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 28. November 2011 mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist (Tatkomplex II. 3. der Urteilsgründe), b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 70/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Oktober 2011 a) mit den Feststellungen aufgehoben und das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall II.1 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens sowie die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last; b) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des Raubes in sieben Fällen, davon in sechs...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 46/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 30. Juni 2011, soweit es die Angeklagten betrifft, im jeweiligen Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 422/11
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 22. Juni 2011 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten R. betrifft. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 455/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 24. August 2011 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels sowie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 592/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 26. September 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 49/12
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 5. Oktober 2011 wird verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 16/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 7. November 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch hinsichtlich der Fälle 5 bis 10 des Urteils, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen hinsichtlich der Fälle 1 bis 4 des Urteils und c) im Ausspruch über die erste Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 78/12
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Juni 2011 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 525/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 2011 abgeändert und neu gefasst: Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, jeweils in zwei Fällen, zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Woche verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Soweit der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 64/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 23. August 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 47/12