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GERICHT
JAHR
Die ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzung des § 83 Nr. 4 IRG, wonach bei zu erwartender lebenslanger Freiheitsstrafe eine Überprüfung der Vollstreckung der verhängten Strafe spätestens nach 20 Jahren erfolgen muss, ist durch die nach Art. 560 ff. der polnischen Strafprozessordnung vorgesehene Möglichkeit einer Begnadigung erfüllt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 5/12
1. Die Anträge des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landau vom 16. Januar 2012 sowie der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrags in den vorigen Stand werden verworfen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 194/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 13. Februar 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 201/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14. Februar 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO im gesamten Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 269/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 25. Januar 2012 im Strafausspruch - unter Aufrechterhaltung der Feststellungen - aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 206/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 1. Dezember 2011 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig ist; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 139/12
Auf die Revision des Angeklagten L. wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 2. Februar 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO in den Einzelstrafaussprüchen zu den Fällen 1, 2, 4 und 5 der Urteilsgründe (Raubtaten) und im Gesamtstrafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten L. und die Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 264/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15. Dezember 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 181/12
Es wird festgestellt, dass die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 13. Dezember 2011 wirksam zurückgenommen ist. Der Antrag des Beschuldigten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 190/12
1. Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011 (3 BGs 97/11) - neu gefasst durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2012 (3 BGs 169/12) - abgeändert: Der Beschuldigte ist in Untersuchungshaft zu nehmen. Er ist dringend verdächtig, er habe zu einem nicht näher ermittelbaren Zeitpunkt im Jahre 1999 oder 2000, jedenfalls vor dem 9. September 2000, in J. durch eine Handlung einem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 18/12, StB 7/12
1. Die Zulässigkeit der Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 252 StPO setzt nicht den Vortrag voraus, der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge habe nicht nach qualifizierter Belehrung auf das Verwertungsverbot verzichtet. 2. Die qualifizierte Belehrung über Möglichkeit und Rechtsfolgen eines Verzichts auf das Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO sowie die daraufhin abgegebene Verzichtserklärung eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen sind als wesentliche Förmlichkeiten des Verfahrens in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 112/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 28. November 2011 - soweit es ihn betrifft - im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 141/12
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 15. Februar 2011, soweit es die Angeklagte betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an das Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Neubrandenburg zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 166/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 16. Januar 2012 a) im Schuldspruch dahin neu gefasst, dass der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 186/12
1. Auf die Revision des Angeklagten S. O. wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 12. Dezember 2011, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall 15 der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 144/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 6. Februar 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen (besonders) schwerer räuberischer Erpressung und räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (Geschehen vom 2. September 2010 – II.1 der Urteilsgründe) verurteilt wurde; jedoch bleiben die Feststellungen mit Ausnahme der die Schreckschusspistole betreffenden aufrechterhalten. b) im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 233/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 18. Oktober 2011 im Ausspruch über den Verfall eines Geldbetrages in Höhe von 6.590,00 € mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 58/12
1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 10. Oktober 2011, auch soweit es den Mitangeklagten Z. betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, - dass der Angeklagte M. der gewerbs- und banden-mäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in sieben Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug, sowie der Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in sechs...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 74/12
1. Der Angeklagten wird nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25. Oktober 2011 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 2. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt die Angeklagte. 3. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 25. Januar 2012, mit dem die Revision der Angeklagten als unzulässig verworfen worden ist, gegenstandslos. 4. Auf die Revision der Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es sie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 178/12
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 1. September 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 610/11