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JAHR
Auf die Revision der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Februar 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 408/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 24. Januar 2012, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 209/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 30. Januar 2012 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 267/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 8. Februar 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte im Fall II. 5 der Urteilsgründe wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 226/12
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 7. März 2012 wird verworfen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 238/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 8. November 2011 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 231/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 21. Dezember 2011 a) soweit es den Angeklagten T. betrifft im Fall 3 der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben; b) soweit es den Angeklagten H. betrifft insgesamt aufgehoben; die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bleiben jedoch bestehen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 232/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Oktober 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im gesamten Strafausspruch aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 188/12
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13. November 2011 werden gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, die der Angeklagten A. F. mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO), dass die Vollstreckung der gegen sie verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Es wird klargestellt, dass die Angeklagten S. J. und M. J. für die im Urteil nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO als Wert des Erlangten festgestellten Geldbeträge in Höhe von 82.900 €...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 135/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 15. November 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Zur Straffestsetzung wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 315/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 17. Januar 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit gegen den Angeklagten die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechts-mittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 192/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 24. November 2011 wird festgestellt, dass die Verfahrensdauer unangemessen war. 2. Im Übrigen werden die Revisionen als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). 3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Adhäsions- und Nebenklägern im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 218/12
1. Dem Angeklagten wird nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Darmstadt vom 8. November 2011 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Er hat die Kosten der Wiedereinsetzung zu tragen. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 12. März 2012, mit dem seine Revision als unzulässig verworfen worden ist, gegenstandslos. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird a) das vorbezeichnete Urteil in den Fällen 103, 120, 219, 226, 349,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 238/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14. Oktober 2011 mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. B. 2. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 68/12
Auf die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 8. April 2011 mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten verurteilt wurden. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 492/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 3. November 2011 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 154/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2012 in der Entscheidungsformel dahin ergänzt, dass der Angeklagte freigesprochen wird (§ 349 Abs. 4 StPO). Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 332/12
1. Das Verfahren wird nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt worden ist (II. 2. der Urteilsgründe). 2. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 22. Juli 2011 werden verworfen, die Revision des Angeklagten H. mit der Maßgabe, dass er wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen, davon in einem Fall in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 111/12
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 23. Februar 2012 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts merkt der Senat an: Die Aufklärungsrügen (§ 244 Abs. 2 StPO) der Angeklagten K. und Ka. sind...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 302/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 15. November 2011 im Maßregelausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO). Die weitergehende Revision wird verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 57/12