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JAHR
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. September 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 1/12
I. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 5. September 2011, soweit es den Angeklagten P. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgewiesen. II. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 119/12
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 16. März 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 224/12
Es wird festgestellt, dass kein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl zu rechtfertigen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 122/12
Es wird festgestellt, dass kein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl zu rechtfertigen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 43/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. Dezember 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafe im Fall III.1 b und über die Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, b) im Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafe im Fall III.2 und über die Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, insoweit mit den Feststellungen die Schadenshöhe im Fall III.2 betreffend. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 219/12
Es wird festgestellt, dass kein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. Krehl zu rechtfertigen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 605/11
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 17. Oktober 2011 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Es wird davon abgesehen, den Beschwerdeführern die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§ 109 Abs. 2 i.V.m. § 74 JGG); jedoch haben sie ihre notwendigen Auslagen selbst zu tragen. Ergänzend...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 66/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 19. März 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben a) in den Aussprüchen über die drei Einzelfreiheitsstrafen (Fälle 1.1, 4 und 6) und über die Gesamtstrafe, b) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit davon abgesehen worden ist, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 313/12
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. September 2011 - mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen - aufgehoben, soweit die besondere Schwere der Schuld verneint worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 103/12
Die Anhörungsrüge des Verurteilten vom 21. Mai 2012 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 131/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. November 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Darmstadt zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 79/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 26. Januar 2012 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 289/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 2. Dezember 2011 im Maßregelausspruch der Sicherungsverwahrung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 158/12
Veruntreuende Unterschlagung tritt aufgrund formeller Subsidiarität hinter gewerbsmäßig begangener Untreue zurück.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 137/12
1. Nach § 171b GVG darf die Öffentlichkeit auch während der Verlesung des Anklagesatzes von der Verhandlung ausgeschlossen werden. 2a. Die Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts ist als gestaltende Prozesserklärung unanfechtbar und unwiderruflich. 2b. Das Entfallen der Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht nach § 257c Abs. 4 Satz 1 StPO tritt nicht kraft Gesetzes ein, sondern erfordert eine dahingehende gerichtliche Entscheidung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 623/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 7. März 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO a) im Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen II.1a und b der Urteilsgründe wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen verurteilt wurde; b) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte im Fall II.2 der Urteilsgründe wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 286/12
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 6. Juni 2011 werden verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 514/11
Die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ott sowie die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger und Dr. Eschelbach sind wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann sowie die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. Krehl gehindert.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 61/12
Vorhersehbarkeit der Todesfolge nach Brechmitteleinsatz (im Anschluss an BGH, 29. April 2010, 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 536/11