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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. April 2013 a) wird Ziffer 4 des Tenors dieses Urteils dahin geändert, dass festgestellt ist, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den Adhäsionsklägern 75% der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind, b) entfällt Ziffer 5 des Tenors und c) wird insofern von einer Entscheidung über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 471/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 15. November 2012 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 200/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Juli 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 576/13
Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 40/13
1. Auf den Börsenpreis eines Finanzinstruments wird eingewirkt, wenn dieser künstlich, d.h. gegen die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse erhöht, abgesenkt oder auch nur stabilisiert wird. Hierfür reicht es nicht aus, dass aufgrund des manipulativen Geschäfts erstmals ein Börsenpreis gebildet wird; erforderlich ist vielmehr, dass bereits ein Börsenpreis existiert, der sodann durch die Manipulation des Täters beeinflusst wird. 2. Für den nach § 28 Abs. 2 WpHG aF erforderlichen Taterfolg reicht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 5/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 18. März 2013, a) soweit es die Angeklagten und den Mitangeklagten K. betrifft, im Schuldspruch dahin abgeändert, dass die Angeklagten im Fall II. 3. der Urteilsgründe des Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung schuldig sind; b) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) soweit es die Angeklagten und den Mitangeklagten K. betrifft in den den Fall II. 3. der Urteilsgründe betreffenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 261/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. und Y. wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 21. Dezember 2012, soweit es diese Angeklagten betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der Angeklagten, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Auf die Revision des Angeklagten W. wird das vorbezeichnete Urteil dahin geändert, dass der Angeklagte im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 217/13
Die gefährliche Körperverletzung in der Qualifikationsform der gemeinschaftlichen Begehung mit einem anderen Beteiligten steht in Tateinheit mit der durch die Tathandlung verursachten schweren Körperverletzung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 301/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 26. Februar 2013 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens, soweit sie nicht durch die Revision des Nebenklägers entstanden sind, und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. 2. Die Revision des Nebenklägers gegen das vorgenannte Urteil wird verworfen. Der Nebenkläger hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 3. Die Staatskasse ist verpflichtet,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 331/13
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. April 2013 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die vertretbare Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 – 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177). Basdorf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 531/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. Juni 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 502/13
1. a) Auf die Revisionen der Angeklagten B. , A. , J. und F. wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. März 2013 nach § 349 bs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es diese Angeklagten betrifft. b) In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. a) Die Revision des Angeklagten K. gegen das genannte Urteil wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 433/13
Bei Verlegung des ordentlichen Sitzungstages ist für die Entbindung des Hauptschöffen von der Dienstleistung seine Verhinderung am tatsächlichen Sitzungstag, nicht diejenige an dem als ordentlichen Sitzungstag bestimmten Tag maßgeblich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 162/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 30. April 2013 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 463/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19. April 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 477/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 4. Juli 2013 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit er in den Fällen II.24, 25, 28, 30, 31 der Urteilsgründe verurteilt wurde, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe zu Fall II.29, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und d) im Ausspruch über den Adhäsionsantrag. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere für...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 459/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 19. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 242/13
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. Oktober 2012 werden verworfen. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Die Nebenklägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 363/13
1. Die Verweisung in § 370 Abs. 6 Satz 2 AO in ihrer geltenden Fassung wie in ihren früheren Fassungen auf unionsrechtliche Vorschriften dient lediglich der begrifflichen Konkretisierung der im Gesetz genannten „harmonisierten Verbrauchsteuern für Waren“. Für diesen Zweck kommt es auf die Geltung der unionsrechtlichen Vorschrift nicht an. 2. Der Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) ist nicht verletzt, wenn eine Begriffskonkretisierung von Straftatbestandsmerkmalen durch Verweisung auf...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 544/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 8. April 2013 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die in dieser Sache in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Freiheitsstrafe angerechnet wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 441/13