1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 27. Juni 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit es ihn und den Mitangeklagten B. betrifft, im Strafausspruch, b) soweit es ihn betrifft, im Maßregelausspruch und im Adhäsionsausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision...