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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 8. Juli 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 529/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München I vom 1. März 2013 im Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs dahin abgeändert, dass vor der Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ein Jahr und elf Monate der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe zu vollziehen sind. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die der Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 531/13
1. Im Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 (ÜberstÜbk) wird dessen Art. 11 Abs. 1 Satz 2 lit. c nicht durch die §§ 48 ff. IRG verdrängt. 2. Bei der von deutschen Gerichten zu treffenden Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Straferkenntnisses gemäß diesem Übereinkommen in Verbindung mit §§ 48 ff. IRG ist das sogenannte Umwandlungsverfahren anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 9/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 11. Juni 2013 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 318/13
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. September 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 602/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. Juli 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist, und b) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 542/13
1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 27. Juni 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit es ihn und den Mitangeklagten B. betrifft, im Strafausspruch, b) soweit es ihn betrifft, im Maßregelausspruch und im Adhäsionsausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 372/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 15. August 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 416/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 15. August 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 613/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. Mai 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 534/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 21. Januar 2013 im Strafausspruch in den Fällen B. I. 1.a bis 1.d und 1.f der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorgenannte Urteil im Schuldspruch in den Fällen B. II. und B. I. 1.e der Urteilsgründe, im Strafausspruch im Fall B. I. 1.a der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch jeweils mit den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 302/13
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 7. November 2012 wird auf deren Kosten verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 300/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 1. Februar 2013 im Strafausspruch in den Fällen B. I. 1.a bis 1.e der Urteilsgründe - im Fall B. I. 1a auch zugunsten des Angeklagten - sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 303/13
1. Auf die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers Z. wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 347/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 11. März 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Urkundenfälschung in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung in sieben Fällen sowie der Urkundenfälschung schuldig ist; die Einzelstrafe im Fall III. 2. e der Urteilsgründe entfällt; b) im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 356/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts - Schwurgericht - Bielefeld vom 16. Mai 2013 im Schuldspruch im Fall II. 2. der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 469/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 29. November 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 390/13
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 25. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben, bezüglich des Angeklagten H. , soweit er verurteilt wurde. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 374/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26. Oktober 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte F. freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revisionen der Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. Diese Beschwerdeführer haben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 146/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 6. Februar 2013 aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen in den Fällen A. III. 3., 4. und 5. der Urteilsgründe; b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen A. III. 1., 2. und 8. der Urteilsgründe mit den Feststellungen unter A. II. 5. und 7. der Urteilsgründe sowie den Feststellungen zu den Erwerbsakten betreffend die Gewinnspielprodukte "Ihr Bonusvorteil", "Deutschland Tipp" und "Allianz-Tipp...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 267/13