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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 1. August 2013 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 66 bis 78 der Urteilsgründe wegen Bankrotts verurteilt wurde, b) das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Bankrotts in 65 Fällen schuldig ist, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrecht erhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 533/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 28. August 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Zur Strafzumessung durch das Landgericht bemerkt der Senat ergänzend: Das Landgericht hat ausgeführt, soweit der vertypte Strafmilderungsgrund nach § 21 StGB...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 452/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 9. Oktober 2013 im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. Die weitergehende Revision wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 447/13
Zu der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bei Erlangung der Kartendaten mittels „Skimming“ wird durch das Auswerten und Systematisieren der Videoaufzeichnungen der PIN-Eingaben sowie dem Erfassen der ausgelesenen Kartendaten der Kunden auf einem Datenträger noch nicht unmittelbar zu der Tat angesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 654/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. November 2012 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 469/13
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 3. Mai 2013 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 589/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden i. d. OPf. vom 22. April 2013 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 523/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15. Mai 2013 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 561/13
Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es, den Angeklagten vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 254/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 21. August 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Diebstahl, Urkundenfälschung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig ist, b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 528/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 21. Juni 2013 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 502/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 6. Juni 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 562/13
1. Zur "begründeten Anwendung" im Sinne von § 13 Abs. 1 BtMG bei der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln im Rahmen der Substitutionstherapie opiatabhängiger Patienten. 2. Die Stellung als behandelnder Substitutionsarzt eines opiatabhängigen Patienten als solche begründet keine Handlungsherrschaft des Arztes bei missbräuchlicher Verwendung des verschriebenen Substitutionsmedikaments durch den Patienten. Ein Arzt kann in solchen Konstellationen lediglich als Täter eines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 494/13
I. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: 1. Die richterrechtlich entwickelte Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG. 2. Eine wahldeutige Verurteilung wegen (gewerbsmäßigen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei ist daher unzulässig. II. Der Senat fragt bei den übrigen Strafsenaten an, ob sie der beabsichtigten Entscheidung zustimmen und entgegenstehende Rechtsprechung aufgeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 495/12
1. Auf die Revision des Angeklagten S. K. wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 9. Juli 2013, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen ist. 2. Die Revisionen der Angeklagten Kn. und O. gegen das oben genannte Urteil und die weiter gehende Revision des Angeklagten S. K. werden verworfen. 3. Die Angeklagten Kn. und O. tragen jeweils die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 499/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 23. August 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 565/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 27. Mai 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) in den Fällen N.La.aa. nebst 2.a.aa., II.3.a.aa. nebst 6.a.aa., II.4.a.aa., II.5.a.aa., II.7.a.aa. nebst 10.a.aa., II.9.a.aa. und II.12.a.aa. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 365/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 13. März 2013 im Ausspruch über den Wertersatzverfall mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 373/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 25. Juli 2013 im Ausspruch über die besondere Schwere der Schuld aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 637/13
Auf die Revision der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. März 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 314/13