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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 9. Juli 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 506/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Oktober 2013 im Strafausspruch aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO). Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 10/14
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 7. Februar 2013 aufgehoben a) im Gesamtstrafausspruch b) soweit eine Anrechnung von Leistungen der Angeklagten unterblieben ist, die sie im Rahmen der durch das Urteil des Landgerichts Bochum vom 11. April 2011 gewährten Strafaussetzung zur Bewährung erbracht hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 601/13
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18. Oktober 2013 dahin geändert, dass die Strafaussetzung zur Bewährung entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. 4. Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen die Versagung einer Entschädigung wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 36/14
1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird der Verfall von Wertersatz gemäß § 430 Abs. 1 i.V.m. § 442 Abs. 1 StPO von der Verfolgung ausgenommen; das Urteil des Landgerichts Kassel vom 12. Dezember 2012 wird im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass die Feststellungen gemäß § 111i Abs. 2 Satz 1 und 2 StPO entfallen. Im Umfang der Beschränkung fallen die entstandenen Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last. 2. Auf die Revision der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 308/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 19. April 2013 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass aa) der Angeklagte in den Fällen 1.19 und 2.1 der Urteilsgründe der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 437/13
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Juli 2013 wird a) der Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr im Fall II. 1 der Urteilsgründe mit Zustimmung des Generalbundesanwalts von der Verfolgung ausgenommen, b) das vorbezeichnete Urteil, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, im Schuldspruch im Fall II. 1 der Urteilsgründe dahin geändert, dass der Angeklagte des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 520/13
I. Auf die Revision des Angeklagten R. gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 21. Dezember 2012 wird 1. das Verfahren unter Erstreckung auf die Angeklagten H. und N. eingestellt, soweit in den Fällen B.I.6.a) Nr. 1 bis 3 der Urteilsgründe die Angeklagten R. und H. wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr bzw. der Angeklagte N. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 355/13
Die Strafbarkeit nach § 184b StGB setzt nicht voraus, dass die Darstellung der sexuellen Handlung einen vergröbernd-reißerischen Charakter aufweist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 485/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 3. Juni 2013 hinsichtlich der Feststellungen nach § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben; diese Feststellungen entfallen. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 577/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 15. April 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchter besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist sowie b) im Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz des materiellen Schadens des Nebenklägers W. für den Angeklagten nur insoweit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 315/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 28. Juni 2013 hinsichtlich der Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben; diese Feststellung entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 578/13
Die beabsichtigte Entscheidung des 4. Strafsenats widerspricht der Rechtsprechung des 3. Strafsenats, der an dieser festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 ARs 7/13
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27. August 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 706/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 15. Juli 2013 a) im Schuldspruch geändert und neu gefasst: Der Angeklagte ist schuldig der unerlaubten gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 36 Fällen, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 17 Fällen sowie der unerlaubten Verbrauchsüberlassung an Minderjährige in drei tateinheitlichen Fällen;...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 693/13
Es wird festgestellt, dass die am 14. Mai 2013 eingelegte Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 7. Mai 2013 wirksam zurückgenommen ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 527/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25. März 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 422/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29. August 2013 im Strafausspruch und im Maßregelausspruch mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 451/13
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 26. Juni 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Der Urteilstenor wird jedoch dahin neu gefasst, dass festgestellt wird, dass die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt ist, sie darüber hinaus des Mordes schuldig ist und zu einer lebenslangen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 526/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 14. Mai 2013 im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 347/13