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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 2. September 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 15/14
1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen 11 bis 14 der Urteilsgründe wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist; insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 21. Juni 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Vergewaltigung in drei Fällen, der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 537/13
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 27. Juni 2013 wird verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 445/13
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. September 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung abgelehnt worden ist. Die weitergehende Revision wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 4/14
1. Der Beschluss des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungs-kammer - vom 11. Oktober 2013 - 590 StVK 169/13 Vollz - wird aufgehoben. 2. Für die Untersuchung und Entscheidung der Sache bleibt das Landgericht Berlin - Strafvollstreckungskammer - zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 434/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 30. August 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II.2 Tatkomplex der Urteilsgründe wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 36 Fällen verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 4/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. August 2013 wird verworfen. Der Angeklagte hat die durch sein Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 18/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2013 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zu zwölf Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und zu zwölf Fällen der Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 605/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23. Mai 2013 a) im Schuldspruch dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, b) im Strafausspruch und, soweit von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 436/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 22. Februar 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Fall der Urteilsgründe; b) in den Fällen II.2 zu 1 und II.2 zu 2 der Urteilsgründe; insofern bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen jedoch aufrechterhalten; c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe; d) im Ausspruch über die Einziehung - auch soweit es die Mitangeklagte I. betrifft - der bei den Angeklagten sichergestellten Laptops mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 562/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. September 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben bestehen. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 69/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2013 aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist; die Anordnung entfällt; b) im Feststellungsausspruch der Adhäsionsentscheidung; insoweit wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Die Kosten des Rechtsmittels und die hierdurch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 572/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13. Mai 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 711/13
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. August 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es sie betrifft. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 70/14
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall mögliche Abwesenheitsverhandlung nach § 231 Abs. 2 StPO gegen einen inhaftierten Angeklagten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 630/13
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der in der Revisionsbegründungsschrift vom 22. Juli 2013 erhobenen Verfahrensrügen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Der Angeklagte trägt die Kosten der Wiedereinsetzung. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. März 2013 aufgehoben, soweit der Angeklagte im Fall II. 2 der Urteilsgründe wegen versuchten Betrugs verurteilt worden ist. Insoweit wird der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 479/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 12. Juni 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt ist, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 20/14
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 16. August 2013 werden verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft sowie die durch die Revisionen entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen. Die Nebenklägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 649/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 15. Oktober 2013 mit den Feststellungen aufgehoben, jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 36/14
1. Die Revisionen des Angeklagten P. und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 31. Juli 2013 werden verworfen. 2. Der Angeklagte P. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft sowie die den Angeklagten P. und D. hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 655/13