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GERICHT
JAHR
Zur Strafbarkeit wegen Betrugs durch sog. Ping-Anrufe.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 342/13
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. August 2013 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Die Kostenbeschwerde des Angeklagten Y. wird als unbegründet verworfen. Die Angeklagten Y. , I. und K. haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen; bei den Angeklagten U. , A. und E. wird davon angesehen, ihnen die Kosten ihrer Rechtsmittel aufzuerlegen. Alle Angeklagten haben die durch ihre Revisionen den Nebenklägern entstandenen notwendigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 38/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Dass das Landgericht im Fall II.B.4. der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 106/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. November 2013, soweit es ihn betrifft, nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 91/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 20. November 2012 aufgehoben, soweit er verurteilt worden ist; jedoch bleiben die äußeren Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 274/13
1. Auf die Revision des Angeklagten F. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. Mai 2013, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch aufgehoben. Auf die Revision der Angeklagten B. wird das vorgenannte Urteil, soweit es diese Angeklagte betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 505/13
1. Auf die Revision des Angeklagten X. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30. Oktober 2012, soweit es ihn betrifft, a) im Fall II.6 der Urteilsgründe dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist, b) im Gesamtstrafenausspruch sowie in der Anordnung über den Verfall von Wertersatz mit den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 202/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10. Oktober 2013 a) im Fall 1 der Urteilsgründe im Strafausspruch und b) im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 65/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22. August 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 11/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 5. Juli 2013 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 630/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten U. , F. und M. wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. April 2013, soweit es sie betrifft, gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten Mo. wird a) das genannte Urteil gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung sowie Beteiligung an einer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 2/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 18. September 2013 aufgehoben, soweit der Verfall von Wertersatz angeordnet worden ist; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 28/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 4. Juni 2013 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit die Angeklagten im Fall II. 4. der Urteilsgründe wegen Brandstiftung verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 353/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Juni 2013 im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II. 1. bis 4. und 6. der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 429/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 7. August 2013 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels sowie die der Nebenklägerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 424/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 5. Juli 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge der Verletzung des § 229 Abs. 4 Satz 1...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 408/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Marburg (Lahn) vom 9. April 2013 aufgehoben, soweit der Angeklagte im Fall 2 der Urteilsgründe freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 445/13
1. Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter -Neuss vom 30. Oktober 2013 wird aufgehoben. 2. Zuständig für die Verhandlung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht Neuss - Jugendrichter -.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 7/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 15. Oktober 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 79/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Marburg vom 10. Juni 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 448/13