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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Verfallsbeteiligten P. GmbH wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Dezember 2011, soweit es sie betrifft, nach § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 467/12
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Januar 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 468/12
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. März 2013 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 393/13
1. Der subjektive Tatbestand der Rechtsbeugung setzt mindestens bedingten Vorsatz hinsichtlich eines Verstoßes gegen geltendes Recht sowie einer Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei voraus. Das darüber hinausgehende subjektive Element einer bewussten Abkehr von Recht und Gesetz bezieht sich auf die Schwere des Rechtsverstoßes. Auf eine persönliche Gerechtigkeitsvorstellung des Richters kommt es nicht an. 2. Indizien für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands der Rechtsbeugung können...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 479/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 3. November 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Gegen ihn wird ein Jugendarrest von vier Wochen verhängt, der aufgrund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gilt. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer Kosten und Auslagen seines Rechtsmittels aufzuerlegen. Die Staatskasse hat ein...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 555/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Mai 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen im Fall 1 der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe für den Angeklagten V. . 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten V. wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 546/13
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 30. Juli 2013 soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 664/13
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. April 2013 wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 AR (VS) 29/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 1. August 2013 a) im Ausspruch über das Berufsverbot dahingehend geändert, dass dem Angeklagten für die Dauer von fünf Jahren die Ausübung des Berufs des Lehrers oder Nachhilfelehrers zur Unterrichtung weiblicher Personen unter achtzehn Jahren sowie der Betrieb des Gewerbes eines Nachhilfe- oder Ausbildungsunternehmens für die Unterrichtung weiblicher Personen unter achtzehn Jahren verboten wird; b) im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 388/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 26. September 2013, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 650/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28. Juni 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist, b) im Strafausspruch dahin geändert, dass unter Wegfall der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe und der dieser zugrundeliegenden beiden Einzelstrafen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 507/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stendal vom 19. Februar 2013 im Ausspruch über die Einziehung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 370/13
I. 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 10. Juni 2013 wird a) das Urteil im Fall der Entscheidungsgründe, im Ausspruch über die Gesamtstrafe und hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt mit den Feststellungen aufgehoben, b) die Verfolgung im Fall II.2. gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der Körperverletzung beschränkt, c) der Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte im Fall II.2. der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 496/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 7. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I verwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 389/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 3. April 2013 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall 2 der Urteilsgründe der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer verbotenen Schusswaffe und unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig ist. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 509/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 17. Juli 2013 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 648/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 8. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 379/13
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 11. Januar 2013, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO). Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 302/13
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 21. Juni 2013 a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte der schweren Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwölf tateinheitlichen Fällen, mit vorsätzlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und mit Sachbeschädigung sowie im anderen Fall in Tateinheit mit versuchter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 628/13
1. Auf die Revision des Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 4. Juli 2013 a) in Ziffer 2 der Urteilsformel dahin geändert, dass er des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig ist und b) in den Aussprüchen über die im Fall B.3. der Urteilsgründe verhängte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 453/13