1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 6. Mai 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2....