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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 11. Februar 2014 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte - unter Freispruch im Übrigen - der Urkundenfälschung in 22 Fällen, davon in acht Fällen in Tateinheit mit Betrug, in 13 Fällen in Tateinheit mit versuchtem Betrug und in einem Fall in Tateinheit mit Betrug oder Computerbetrug sowie des Vortäuschens einer Straftat schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 207/14
Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zur ungleichartigen Wahlfeststellung fest. Danach ist eine wahldeutige Verurteilung wegen (gewerbsmäßigen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei zulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 12/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 12. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 312/14
1. Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 22. Januar 2014, auch soweit es die nicht revidierenden Angeklagten S. und L. betrifft, a) im Schuldspruch im Fall der Urteilsgründe dahin abgeändert, dass die Angeklagten des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen im Fall II.1. der Urteilsgründe und c) im Ausspruch über die Gesamtstrafen aufgehoben. 2. Auf die Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 269/14
Die Verhängung einer Bewährungsauflage gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und unterliegt im Beschwerdeverfahren der Aufhebung, wenn der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, nicht auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014, 4 StR 254/13).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 148/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 16. Dezember 2013, soweit es ihn betrifft, nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 351/14
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12. November 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagte freigesprochen worden ist. 2. Auf die Revision der Angeklagten wird das vorgenannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 200/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 367/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 21. Januar 2014, soweit es diese Angeklagten betrifft, aufgehoben, a) soweit der Angeklagte Mo O. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in zwei Fällen (Fälle II. 1 und II. 7 der Urteilsgründe) und der Angeklagte J. O. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in fünf Fällen (Fälle II. 4, 5, 6, 8 und 10 der Urteilsgründe) verurteilt worden ist, b) in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 251/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 10. April 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 53/14
Die Übernahme der Strafsache 2 StR 105/14 wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 20-2/14, 2 StR 105/14
Die Übernahme der Strafsache 2 StR 104/14 wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 16. Mai 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II. 5 (Fall 4) der Urteilsgründe sowie b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 365/14
1. Hat es der hierfür verantwortliche Polizeibeamte unterlassen, nach einer ohne richterliche Entscheidung erfolgten Ingewahrsamnahme oder Festnahme, an der er selbst nicht beteiligt war, die für die Fortdauer der Freiheitsentziehung erforderliche unverzügliche Vorführung beim Richter vorzunehmen bzw. die für sie gebotene richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen, ist dies geeignet, den Vorwurf der Freiheitsberaubung durch Unterlassen zu begründen. 2. Jedoch entfällt die Kausalität...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 473/13
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 24. Mai 2013 wird a) die Verfolgung, soweit das Verfahren den Angeklagten betrifft, gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB beschränkt; b) das vorbezeichnete Urteil aa) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB schuldig ist, bb) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 70/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 19. Mai 2014 mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen schweren räuberischen Diebstahls verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 389/14
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 16. Oktober 2013 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 314/14
1. Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 7. Februar 2013 werden verworfen. 2. Die Angeklagten tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel. Die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die hierdurch den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 75/14
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13. November 2013 aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Die weitergehende Revision wird verworfen. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 145/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2014 im Adhäsionsausspruch aufgehoben. Von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag des Nebenklägers wird abgesehen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen werden der Staatskasse...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 325/14