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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die beabsichtigte Entscheidung des 2. Strafsenats widerspricht der Rechtsprechung des 3. Strafsenats, der an dieser festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 ARs 13/14
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 69/14
Die Praxis, wonach Revisionshauptverhandlungen ohne Anwesenheit des vom Angeklagten gewählten Verteidigers durchgeführt werden, genügt den Anforderungen des Art. 6 Absatz 3 Buchst. c MRK nicht. Erscheint ein Wahlverteidiger, dem der Termin der Hauptverhandlung gemäß § 350 Absatz 1 StPO mitgeteilt wurde, zur Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht nicht, oder teilt er vorab mit, das er nicht erscheinen werde, ist er in der Regel zum Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 163/14
§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 586/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 10. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere für Jugendschutzsachen zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 235/14
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Fulda vom 19. Dezember 2013 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 160/14
1. Auf die Revision der Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24. Februar 2014, soweit es sie betrifft, a) hinsichtlich der Fälle II.3 - II.5, II.7 - II.8, II.10, II.15 - II.16 der Urteilsgründe insgesamt mit den Feststellungen, sowie b) im Strafausspruch hinsichtlich der Fälle II.2, II.6 und II.12 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 276/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 14. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 302/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 7. März 2014 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Erwerb und Besitz von Grundstoffen entgegen § 3 GÜG sowie des Betruges schuldig ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 375/14
Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist nicht Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 92/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Juni 2013 wird mit der Feststellung nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, dass das Revisionsverfahren rechtsstaatswidrig verzögert worden ist (vgl. den Antrag des Generalbundesanwalts vom 1. September 2014). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Für die beantragte ergänzende Feststellung unangemessener Verfahrensdauer als Wiedergutmachung auf andere Weise bedarf es einer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 410/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 6. März 2014 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte eines versuchten Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 191/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 23. Dezember 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 212/14
1. Entziehung Minderjähriger liegt auch dann vor, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil zwangsweise für eine gewisse Dauer von seinem unter achtzehnjährigen Kind entfernt wird. 2. Entziehung Minderjähriger und Nötigung können in Tateinheit stehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 387/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 26. März 2014, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 373/14
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 26. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Geschehen der Tat vom 25. Juli 2013 aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 372/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 10. Oktober 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 113/14
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 27. November 2013 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat, hinsichtlich des Angeklagten E. mit der Maßgabe, dass dieser unter Einbeziehung der Urteile des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 9. September 2008 (23 Ds -210 Js 56366/07) und des Amtsgerichts Groß-Gerau vom 15. Dezember 2008 (35 Ls 240 Js...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 101/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12. März 2014 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 25 Fällen, davon einmal in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, verurteilt wird; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 413/14
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 382/14