...Dieses Hinwirken auf den Abschluss eines Lizenzvertrags, die eigene durchgängige Vertragstreue sowie die uneingeschränkte Bereitschaft, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, machten deutlich, dass es ihr gar nicht darauf angekommen sei, die Löschungsantragstellerin in ihrem Besitzstand zu stören....