...Gewalttätigkeiten ausdrückt, strafbar gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 53 StGB, im Fall II.3. zudem gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), § 52 Abs. 1 StGB und in einem weiteren Fall eine der in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Taten, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden sind, in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...