Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, ohne dass es einer Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bedarf.
Der Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2013 - 9 Qs 1101/13 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin die Hälfte ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2016 - 3 Ws 522/16 - und der Beschluss des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 2. Mai 2016 - 1 StVK 110/15 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2016 - 3 Ws 522/16 - wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die...
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 1.500 Euro (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) auferlegt.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Mai 2018 - HEs 3 Ws 211/18, HEs 3 Ws 212-219/18 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe wird aufgehoben, soweit hierdurch die Fortdauer der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers angeordnet wurde. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen....
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 29. März 2018 - VG 11 L 277/18.A - und - VG 11 K 3355/17.A - sowie vom 6. März 2018 - VG 11 727/17.A - und - VG 11 L 727/17.A, VG 11 K 3355/17.A - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Land Brandenburg hat dem Beschwerdeführer...
Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Masing und Paulus wird als unzulässig verworfen. Der Widerspruch wird verworfen.
1. a) Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) dar. b) Sowohl bei einer 5-Punkt- als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. Von einer kurzfristigen Maßnahme ist in der Regel auszugehen, wenn sie absehbar die Dauer von...
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Urteile
Bundesverfassungsgericht
2 BvR 943/18
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