1. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. September 2013 - 1 Sa 743/12 - und das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. Oktober 2012 - 5 Ca 1099/11 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. 2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 1 Sa 743/12 - wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen. Damit wird der Beschluss des...