...Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €. 1 Die Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 6, 7, 300 Abs. 3 Satz 2 InsO, Art. 103f EGInsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO statthaft, sie ist jedoch im Übrigen gemäß § 574 Abs. 2 ZPO unzulässig, weil der geltend gemachte Zulässigkeitsgrund der Divergenz nicht vorliegt. 2 Das Beschwerdegericht hat - durch Bezugnahme auf die Entscheidung des Amtsgerichts - festgestellt, dass der Schuldner...