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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Vielmehr ist es - entsprechend dem Zweck der Klageerhebung, dem Schuldner den Willen des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderungen zu verdeutlichen - im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist, indem er durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt wird, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 297/15
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 152, 164). Dies gilt vorliegend auch für das nach Nr. 8 der Versorgungszusage des Klägers im November zu zahlende Weihnachtsgeld. 13 II. Die Klage ist unbegründet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 141/15
...Zwar scheitere die Geltendmachung solcher Ansprüche nicht schon daran, dass der Gläubiger entsprechende Ansprüche nach § 836 Abs. 3 ZPO gegen den Schuldner geltend machen könne. Denn die Ansprüche aus § 836 Abs. 3 ZPO stünden grundsätzlich gleichberechtigt neben den Ansprüchen aus § 840 ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 117/09
...Die für die Restverbindlichkeiten mithaftenden Mitgesellschafter konnten diese nicht mehr bedienen, so dass nur der Kläger als zahlungsfähiger Schuldner verblieb. Im Jahr 2001 übernahm der Kläger infolge des Ausfalls seiner Mitgesellschafter die Verbindlichkeiten der GbR in Höhe von 5.032.000 € und wurde für diese in Anspruch genommen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 10/17
2017-03-09
BVerwG 6. Senat
...Daher können Schuldner einer Vorzugslast nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt. Auf die Größe des Personenkreises kommt es nicht an; er kann auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen erfassen. Ausschlaggebend ist, dass jeder einzelnen abgabepflichtigen Person ein individueller Vorteil zugeordnet werden kann (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 65/16
...Oktober 1965, V ZR 171/63, WM 1966, 33, 35). 16 b) Schuldner des Ausgleichsanspruchs ist nämlich derjenige, der die Nutzungsart des beeinträchtigenden Grundstücks bestimmt (BGHZ 72, 289, 297; Senat: BGHZ 113, 384, 392; 155, 99, 102). Eine solche Befugnis kommt dem Bauunternehmer nicht zu, wenn er für einen anderen nach dessen Weisungen auf dem Grundstück tätig wird....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 217/09
...Bei einer Zahlungsaufforderung, die eine zur Vollstreckung ersuchte Behörde an einen Vollstreckungsschuldner richtet, handelt es sich regelmäßig nicht um einen mit einem Rechtsbehelf angreifbaren Verwaltungsakt, sondern um eine bloße Vollstreckungsankündigung, also um eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme, die den Sinn hat, dem Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 30/15
...Der Schuldner kann dann wegen des behaupteten erledigenden Ereignisses - wie in dem Fall, in dem er keine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben hätte - Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO erheben (zur Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage bei Löschung der Klagemarke vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 52 Rn. 19; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 52 Rn. 19; v....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 258/14
...Diese Überprüfung hat vielmehr im Rahmen einer vom Schuldner zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage zu erfolgen (vgl. LG Wuppertal, DGVZ 2011, 113, juris Rn. 13; LG Rottweil, DGVZ 1995, 169; LG Frankfurt a.M., DGVZ 1988, 42; LG Lübeck, DGVZ 1987, 29; LG Gießen, Rpfleger 1985, 245; LG Bonn, NJW 1965, 1387; HK-ZPO/Kindl, 6. Aufl., § 753 Rn. 6; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 58/15
...Erwerber und Schenker sind nach § 44 Abs. 1 Satz 1 AO Gesamtschuldner, weil sie nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden. 15 Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt nach § 44 Abs. 2 Satz 1 AO auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit (§ 44 Abs. 2 Satz 2 AO)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 19/10
...Daraus folgt, dass ein Gläubiger die prozessualen Wirkungen eines mit dem Schuldner geführten Rechtsstreits nicht durch eine spätere Abtretung der rechtshängigen Forderung zunichtemachen kann, was mit der Regelung in § 265 Abs. 2 ZPO korrespondiert, wonach eine nach Rechtshängigkeit erfolgte Abtretung der Klageforderung grundsätzlich keinen Einfluss auf den Prozess hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 126/09
...Auch eine Rückstellung für eine dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit kann nur unter der Voraussetzung gebildet werden, dass der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; grundlegend BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV S 12/11 (PKH)
...Diese Gegenansprüche waren wegen fehlender Erfüllungsbereitschaft der (angeblichen) Schuldner weitgehend wertlos; eine Ausnahme galt nur hinsichtlich der bei Nachnahmelieferung des Mobiltelefons zu leistenden Vorkasse, da der Angeklagte und seine Mittäter zu deren Zahlung bereit waren, um in Besitz des Mobiltelefons und der SIM-Karte zu gelangen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 433/10
...Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195). 16 Bei der Auslegung ist zudem zu beachten, dass für den Schuldner aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein muss, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZB 29/12
...Mai 2014 gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. 11 a) Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet die Vollstreckungsgerichte, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 765a ZPO auch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1400/14
...Zu prüfen haben die Zulassungsgremien allein, ob tatsächlich ein rechtskräftiges Urteil iS des § 894 ZPO vorliegt, das nach § 894 ZPO die dort geregelte Wirkung auslöst. 12 Die Frage, ob und ggfs unter welchen Voraussetzungen der Schuldner durch einstweilige Verfügung zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt werden kann, ist nicht klärungsbedürftig....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 10/16 B
...Der Arbeitgeber würde von der Leistungspflicht frei, weil er mit der Festlegung des Urlaubszeitraums als Schuldner des Urlaubsanspruchs das nach § 7 Abs. 1 BUrlG Erforderliche getan hätte....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 575/15
...Treu und Glauben gebieten es nicht, den Gläubiger so zu behandeln, als hätte der Schuldner die Willenserklärung bereits abgegeben. 25 B. Der Kläger hat nach § 97 Abs. 1 ZPO die Kosten seiner erfolglosen Revision zu tragen. Auch die Kosten der Revision in dem zurückgenommenen Umfang fallen dem Kläger nach § 565 iVm. § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO zur Last. Linsenmaier Kiel Schmidt Vorbau Strippelmann...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 459/10
...Auch die nach Präzisierung des Verzeichnisses explizit begehrten Dienstleistungen eines Inkassounternehmens können auf die Einziehung ausstehender Forderungen von Schuldnern gerichtet sein, um dem Gläubiger dadurch eine hinreichende Erwerbsunfähigkeitsvorsorge zu ermöglichen. 38 Wenngleich derartige Überlegungen bestimmte analysierende Gedankengänge erfordern, ist zu berücksichtigen, dass ein zumindest...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 56/10
...Eine vom grundsätzlich maßgeblichen Gewinnverteilungsmaßstab (vorübergehend) abweichende persönliche steuerliche Zurechnung kommt unter den Umständen des Falles nicht schon deshalb in Betracht, weil der Schuldner die Auszahlung verweigert und auch nicht deshalb, weil die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs nach Maßgabe der sog....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 12/09