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Urteile für Schulden

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung lässt den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat unberührt. Es kann deshalb ausgeschlossen werden, dass die Kammer bei Annahme nur einer Tat auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte. 8 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 358/17
...Der private Krankenversicherer, der in der irrigen Annahme einer eigenen Schuld Leistungen an seinen Versicherungsnehmer erbracht hat, ist zur Begründung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im Wege der nachträglichen Zweck- und Tilgungsbestimmung aus Billigkeitsgründen berechtigt, durch Zahlungsaufforderung nachträglich zu erklären, dass seine Leistungen als für den leistungspflichtigen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 21/12 R
...Der Antragsteller könne mithin von der Antragsgegnerin die nach § 13 Abs. 2 HinterlO erforderliche Einwilligung in die Herausgabe des auf ihn entfallenden Teils des hinterlegten Erlöses nebst Hinterlegungszinsen verlangen. 10 Die Antragsgegnerin könne ihre Zustimmung hierzu nicht mit der Begründung verweigern, der Antragsteller schulde ihr aus Zugewinnausgleich bzw. aus einem gesondert einzuleitenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 333/12
...Der Gesellschaftsvertrag der Klägerin enthält für die Beschlussfassung über die Feststellung einer Auseinandersetzungsbilanz, die zur Ermittlung des zur Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden im Sinne von § 733 Abs. 1, § 735 BGB von den Gesellschaftern benötigten Betrags aufgestellt worden ist (im Folgenden nur: Auseinandersetzungsbilanz), eine solche Regelung. 15 § 17 Nr. 3 Satz 1 GV bestimmt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 266/09
....): Ergibt sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse, dass Vermögensgegenstände oder Sonderposten in der Eröffnungsbilanz nicht oder mit einem zu niedrigen Wert oder Schulden oder Sonderposten zu Unrecht oder mit einem zu hohen Wert angesetzt worden sind, so ist in der späteren Bilanz der unterlassene Ansatz nachzuholen oder der Wertansatz zu berichtigen, wenn es sich um einen wesentlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 13/06
...Seine Schulden betragen nach eigenen Angaben ca. 30 000 € bei Banken und Finanzdienstleistern, weitere 20 000 € Schulden hat er bei seinen Eltern. Das verspielte Vermögen beläuft sich insgesamt auf ca. 60 000 €. Seit 1 1/2 Jahren ist der frühere Soldat "spielfrei". Anfang des Jahres befand er sich zu einer Auffrischung der Therapie gegen seine Spielsucht in einer Klinik. 9 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 43/09
...Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen. 39 a) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 21/10
.... § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen. 32 a) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlungen, d.h. nach der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 1/15
...Werden dem Gläubiger - wie im hier zu entscheidenden Einzelfall - jedoch im Rahmen der Vollstreckung keine über die durch den Gerichtsvollzieher mitgeteilte, grundsätzliche Fähigkeit und Bereitschaft des Schuldners, die ausstehende Schuld kurzfristig in Teilbeträgen zu tilgen, hinausgehenden Tatsachen bekannt, begründet der Abschlusses einer Zahlungsvereinbarung nach § 806b ZPO aF für sich betrachtet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 178/16
...Dabei steht der Fall, dass im Zeitpunkt des Todes wegen einer bereits vor dem Tod durch den Leistungserbringer gedeckten Bedarfslage - wie hier - noch Schulden gegenüber diesem bestehen, die aus dem Nachlass zu begleichen sind, dem vom Senat bereits entschiedenen Fall der Vorleistung in Geld durch einen Dritten gleich (dazu BSG vom 12.5.2017 - B 8 SO 14/16 R)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 4/16 R
...Etwas anderes kann allenfalls bei einer erstmaligen Unterhaltsleistung des Steuerpflichtigen gelten, wenn diese zur Abtragung entsprechender, durch die Bestreitung der "laufenden" Bedürfnisse des Unterhaltsempfängers entstandener Schulden verwandt werden soll (BFH-Urteile in BFHE 133, 521, BStBl II 1981, 713; in BFHE 149, 61, BStBl II 1987, 341, und in BFH/NV 1992, 101)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 35/16
...Die anfängliche Besicherung eines Darlehens sei stets entgeltlich, auch bei Besicherung einer fremden Schuld. 11 Selbst wenn man die Prämienzahlungen grundsätzlich als selbständig anfechtbar ansehe, habe die Beklagte keine Leistungen erhalten. Der Erblasser habe lediglich seine Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer erfüllt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 21/12
...Die Versicherten nach dem KSVG schulden ihren Beitragsanteil zur GKV der KSK (vgl § 16 Abs 1 S 1 Halbs 1 KSVG), nicht aber der KK, der sie angehören. Dies ist grundsätzlich die gewählte KK (vgl zur Mitgliedschaft § 173 Abs 1, § 186 Abs 3 und § 190 Abs 5 SGB V). Für die Ruhensfeststellung genügt dementsprechend der Beitragsrückstand bei einem dritten Träger, der KSK....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 16/15 R
...Der Insolvenzmasse wird nur das zugewiesen, womit der Schuldner für seine Schulden haftet, dh. was Zugriffsobjekt in der Zwangsvollstreckung sein kann. Dies wird durch die Regelung in § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO deutlich (vgl. Uhlenbruck/Hirte 13. Aufl. § 35 InsO Rn. 13). Die Erbringung von Arbeitsleistung kann gem. § 888 Abs. 3 ZPO nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 789/11
...Das Berufungsgericht hat angenommen, der Klägerin stehe ein Anspruch auf Erstattung der für die Abmahnung des Vaters des Beklagten angefallenen Kosten nicht zu. 7 Der Beklagte schulde hierfür keinen Kostenersatz gemäß § 97a UrhG, da diese Vorschrift sich nur auf die Abmahnung des Verletzers beziehe. Der Beklagte schulde die Abmahnkosten auch nicht als Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 265/16
...Es obliegt allein ihm, sich unter dem umfassenden Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bilden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 415/16
...Dies folgt aus dem Gebot der inneren Einheit und der damit notwendig verbundenen Widerspruchsfreiheit der Entscheidung, das unabhängig davon Gültigkeit beansprucht, ob ein Urteil über die Schuld- und Rechtsfolgenfrage gleichzeitig entscheidet oder nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 603/11
...Die Klägerin zu 1 habe den gesamten Betrag erlangt und dann erst die eine Hälfte an den Treuhänder überwiesen und damit private Schulden getilgt. Aus der Subsidiarität der staatlichen Fürsorge folge, dass diese erst eingreife, wenn die hilfebedürftige Person die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht habe....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 73/12 R
...Dieses begründete er gegenüber der Geschädigten damit, dass er die Aufnahmen benötige, um geschlossene Verträge abzusichern bzw. um Schulden zu begleichen. Wiederum sah die Geschädigte aufgrund ihrer Unsicherheit und Leichtgläubigkeit keinen anderen Weg, als sich dem Ansinnen des Angeklagten zu beugen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 561/11
...Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt. 2 Im Zuge der Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe entwich der Beschwerdeführer am 28. Juni 1992 aus der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel und beging anschließend vier Fälle des Diebstahls sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz durch den unerlaubten Besitz einer funktionsfähigen abgesägten Pump Action-Flinte....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 942/11