...Nicht selten legen auch Zeugen oder Sachverständige neue Unterlagen vor, die im Hinblick auf die Erklärungspflicht aus § 138 ZPO inhaltlich zur Kenntnis genommen werden müssen. 21 b) Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, ob der Kläger wieder in der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen, die nach den vorstehenden Grundsätzen an die anwaltliche Tätigkeit zu stellen sind, und ihm damit die Wiederaufnahme...