...Eine affektive Aufladung beim Angeklagten schloss sie - entgegen den Ausführungen des Sachverständigen - ebenfalls aus. 11 Die Strafkammer nahm das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe an, weil der Angeklagte der Geschädigten ihr Lebensrecht abgesprochen habe, sie habe vernichten wollen und sich zur Selbstjustiz aufgeschwungen habe....