...Das Landgericht geht davon aus, dass der Angeklagte zwar in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen, aber erheblich in seiner Fähigkeit eingeschränkt war, nach dieser Einsicht zu handeln, und schließt sich dabei den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen an, der beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert hatte und damit eine krankhafte seelische Störung im Sinne...