...Dies gilt umso mehr, als diese in ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung – anders als bei der polizeilichen Vernehmung – angegeben hat, der Angeklagte habe sie bei der dritten Tat nicht an der Schulter festgehalten (UA S. 8). 4 b) Soweit sich das Landgericht zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin (auch) auf das Gutachten einer psychologischen Sachverständigen stützt, wird...