...Der Sachverständige habe ihn, den Kläger, bereits in einem anderen Verfahren, in dem Verfahren S 7 U 80/14 medizinisch untersucht. Zwar sei die Untersuchung zu "anderen Zwecken" erfolgt. An der eigentlichen Intention, der medizinischen Einschätzung des Klägers, ändere dies jedoch nichts....