...Entgegen der mit der Beschwerde vorgetragenen Auffassung war das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen Dr. B. vom 24. Oktober 2014 nicht deshalb unverwertbar, weil bei seiner Erstellung eine weitere Person mitgewirkt hat. 5 Nach § 3 BDG, § 98 VwGO, § 407a Abs. 2 Satz 1 ZPO ist der Sachverständige nicht befugt, den Auftrag auf eine andere Person zu übertragen....