...Funktionell ist der Rechtspfleger bei dem Vollstreckungsgericht zuständig, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 93/05, BGHZ 166, 48 Rn. 15-18). 9 Ein klarstellender Beschluss sichert den Drittschuldner ab, dessen Zahlung zur Erfüllung im Verhältnis zu Gläubiger und Schuldner führt, wenn er sich an den Beschluss hält (vgl. Musielak/Voit/Becker, ZPO, 14....