...Danach ist gegen einen Berichtigungsbeschluss durch den Rechtspfleger nur das Rechtsmittel der Rechtspflegererinnerung statthaft, gegen die Entscheidung des Insolvenzrichters gibt es kein Rechtsmittel (HK-InsO/Depré, 5. Aufl., § 178 Rn. 10; Pape/Schaltke, aaO, § 178 Rn. 30; Uhlenbruck/Sinz, aaO, § 178 Rn. 50). Auch in diesem Fall wäre die Rechtsbeschwerde unstatthaft. 8 2....