...Der Senat hat bereits entschieden, dass dann, wenn die Frage der Pflichtverletzung vom Umfang des erteilten Auftrags abhängt, der Mandant diesen zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 47/04, WM 2006, 2059 Rn. 7; G. Fischer aaO, Rn. 1061). Das gilt auch im vorliegenden Fall, in welchem die Zielrichtung und die zu berücksichtigenden Interessen des erteilten Auftrags streitig sind....