...Denn es ist kann nicht ausgeschlossen werden, dass gegen den Kläger wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im zweiten Nichtigkeitsverfahren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil der früheren Mandantin die Möglichkeit verloren gegangen ist, die Verurteilung zum Schadensersatz wegen Patentverletzung gegebenenfalls durch den Einwand der Nichtigkeit des Streitpatents abzuwenden...